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Kommentar zur Information über den Umweltbescheid für S19 Białystok Zachód – Ploski

Aktualisierungsdatum: 8. Dezember 2022
Kommentar zur Information über den Umweltbescheid für S19 Białystok Zachód – Ploski

Der Vorstand von Budimex S.A. erklärt bezugnehmend auf den Börsenbericht Nr. 72/2022, dass es aufgrund von Entscheidung der Gerichtsorgane (Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau), unabhängig vom Auftragnehmer und Investor, zur Aufhebung des am 04. Juni 2021 durch den Generaldirektor für Umweltschutz erteilten Bescheids über Umweltanforderungen und des zuvor durch den Regionaldirektor für Umweltschutz in Białystok für das Projekt und den Bau der Schnellstraße S19 auf der Strecke Białystok Zachód – Ploski erteilten Bescheids kam. In Anlehnung an diesen Bescheid wurde das Projekt Budimex – Białystok Zachód – Księżyno realisiert.

 

Dieser Bescheid betrifft auch die Strecken, die im Design & Build-Verfahren durch zwei andere Generalunternehmer für die Strecke S19 entwickelt wurden und hängt mit den Projektarbeiten nicht zusammen.

 

Für den Rücktritt vom Vertrag ist weder Budimex S.A. noch der Investor, GDDKIA, verantwortlich. Die von Budimex in Anlehnung an den bisherigen Umweltbescheid realisierten Projektarbeiten wurden ausgeführt und können für weitere Arbeiten nach Erhalt eines neuen Umweltbescheids verwendet werden. Wir sind in ständigem Kontakt mit GDDKIA, um Lösungen auszuarbeiten, die zum schnellstmöglichen Erhalt eines neuen Umweltbescheids führen werden.