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Verhaltenskodex für Lieferanten

Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine wirtschaftlichen Ziele unter Beachtung der Regeln der Gesetze, der Ethik und der Menschenrechte zu verfolgen, insbesondere durch den Einsatz der unten aufgeführten Verhaltensregeln:

Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Die wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit des Vertragspartners wird an allen Ausübungsorten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt.

 

Ethische Integrität

Die geschäftlichen und beruflichen Tätigkeiten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter (wobei unter „Mitarbeitern“ sowohl Personen zu verstehen sind, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags arbeiten, als auch solche, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags arbeiten) sind unter Wahrung der Werte der Integrität, gemäß den Grundsätzen der Ehrlichkeit, der Vermeidung jeglicher Form von Korruption und der Achtung der Bedingungen und Bedürfnisse der verschiedenen beteiligten Parteien durchzuführen.

 

Der Vertragspartner hat unter seinen Mitarbeitern die Anerkennung und den Respekt für das Verhalten nach oben genannten Regeln zu fördern.

 

Beachtung der Menschenrechte

Jegliche Handlungen des Vertragspartners und seiner Mitarbeiter sind unter Beachtung der Menschenrechte und der öffentlichen Freiheiten gemäß der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu führen.

 

Die oben genannten Grundregeln werden durch folgende Verpflichtungen festgelegt:

 

Beziehungen zu den Mitarbeitern und zwischen den Mitarbeitern

  • Der Vertragspartner versteht, dass er für die Schaffung eines Arbeitsumfelds verantwortlich ist, das frei von jeglicher Diskriminierung und Gewalttaten ist.
  • Alle Mitarbeiter sind von Vorgesetzten, Untergebenen und Kollegen gerecht und mit Respekt zu behandeln.
  • Der Vertragspartner hat seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten; darüber hinaus verpflichtet er sich die Unfallverhütungsmittel stets zu erweitern und entsprechende Vorschriften an allen Orten, an denen er die Tätigkeit ausübt, streng zu beachten.
  • Alle Mitarbeiter sind für die unbedingte Beachtung der Arbeitsschutz- und Hygieneregeln bei der Arbeit verantwortlich. Sie sind auch verpflichtet, die ihnen zugewiesene Ausstattung bei der Ausführung von gefährlichen Arbeiten zu verwenden, ihren Kollegen und Untergesetzten Arbeitssicherheitskenntnisse zu vermitteln und zur Verwendung von entsprechenden Sicherheitsmitteln zu ermuntern.
  • Der Vertragspartner lässt keine Kinderarbeit zu. Der Vertragspartner nimmt die Arbeit von Minderjährigen nicht in Anspruch und verwendet bei seiner Tätigkeit keine Waren und Dienstleistungen, welche durch Kinderarbeit entstehen; dabei beachtet er die Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf die Kinderarbeit.

 

Verpflichtungen gegenüber Dritten und dem Markt

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich auf jegliche Tätigkeit zu verzichten, die als unehrlich angesehen werden kann und verpflichtet sich, für die Beachtung der gesetzlichen Wettbewerbsschutzregeln zu sorgen.
  • Der Vertragspartner wird Behörden und öffentliche Beamten nicht bestechen und er wird seinen Mitarbeitern das Anbieten und den Empfang von ihnen nicht zustehenden Vorteilen jeder Art, von Geschenken, Zuwendungen oder Gefallen, die nicht unter die Gesetze einer normalen Markttätigkeit fallen oder welche – auf Grund ihrer Art und Umstände – die Entwicklung der geschäftlichen, behördlichen oder beruflichen Beziehungen der Firma beeinflussen können, verbieten.
  • Der Vertragspartner stellt als die wichtigste Vorgabe für seine wirtschaftliche Tätigkeit das Streben nach höchster Qualität der Leistungen fest.
  • Der Vertragspartner bemüht sich, die Erwartungen seiner Kunden bestmöglich zu befriedigen und bemüht sich, dessen Bedürfnisse im Voraus zu erkennen.
  • Die Mitarbeiter des Vertragspartners sind für die Sorge um das ihnen anvertraute Unternehmensvermögen verantwortlich, sie haben dieses vor jeglichen Schäden, Verlust, Diebstahl oder nicht bestimmungsgemäßer oder unehrlicher Verwendung zu schützen.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der Daten von Dritten zu gewährleisten.

 

Verpflichtungen gegenüber der Umwelt

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei der Ausübung seiner Tätigkeit für den Schutz der Umwelt zu sorgen und eventuelle negative Auswirkungen dieser Tätigkeit auf die Umwelt zu minimieren. Die Firma wird den Mitarbeitern jegliche zur Verfolgung dieses Zwecks notwendigen Mittel bereitstellen.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Umweltschutzvorschriften streng zu beachten.
  • Der Vertragspartner trägt zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen und dem Schutz der Gebiete mit besonderen ökologischen, landschaftlichen, wissenschaftlichen oder kulturellen Werten bei.
  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, sozial verantwortlich zu handeln und die Gesetze des Landes der wirtschaftlichen Tätigkeit zu beachten.